Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 16. Mai 2007 (100 06 726) Abweisung des Antrages auf Entfernung jener Aktenstücke, welche vor dem Beizug des notwendigen Verteidigers angelegt worden sind. Anfänglich kein eindeutiger Fall notwendiger Verteidigung. Überwiegen der öffentlichen Interessen an der Beweisverwertung (§ 41 StPO, Art. 6 EMRK, Art. 32 Abs. 2 BV; E. 2.2). Bei einem Angriff durch eine Gruppe vermummter und bewaffneter junger Männer auf Personen an einem öffentlichen Platz nehmen es die Täter zumindest in Kauf, dass es auch zu schweren Körperverletzungen kommen kann. Eventualvorsatz (Art. 12 Abs. 2 Satz 2 StGB;