Hinsichtlich der Höhe des einzelnen Tagessatzes ist ausgehend von einem monatlichen Nettoeinkommen von CHF 5'300.-- ein Pauschalabzug von 30 % vorzunehmen und dieser Zwischenbetrag (CHF 3'710.--) durch den Faktor 30 zu teilen, woraus sich ein aufgerundeter Tagessatz von CHF 130.-- ergibt. Nachdem keine weiteren Umstände (wie Schulden oder Vermögen) beachtlich sind, ist der berechnete Tagessatz in der Höhe von CHF 130.-- mit der Anzahl Tagessätze (60) zu multiplizieren, woraus eine unbedingte Geldstrafe von total CHF 7'800.-- resultiert.