Der Angeklagte erhält gemäss seinen Ausführungen vor dem Kantonsgericht eine monatliche Rente von CHF 5'300.-- und verfügt über ein Vermögen von ca. CHF 10'000.--, Schulden sind keine ausgewiesen und Unterhaltsbeiträge müssen keine geleistet werden. Hinsichtlich der Höhe des einzelnen Tagessatzes ist ausgehend von einem monatlichen Nettoeinkommen von CHF 5'300.-- ein Pauschalabzug von 30 % vorzunehmen und dieser Zwischenbetrag (CHF 3'710.--) durch den Faktor 30 zu teilen, woraus sich ein aufgerundeter Tagessatz von CHF 130.-- ergibt.