diese bezog sich ausschliesslich auf die Strafzumessung. Mit Urteil vom 13. Februar 2007 erklärte das Kantonsgericht Basel-Landschaft in teilweiser Gutheissung der Appellation des Angeklagten L. S. der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 18 Monaten - bei einer Probezeit von zwei Jahren und unter Anrechnung der vom 28. Oktober 2004 bis zum 12. November 2004 ausgestandenen Untersuchungshaft von 16 Tagen - sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à CHF 130.--; dies in Anwendung von Art. 187 Ziff. 1 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB, Art. 42 Abs. 1 und Abs. 4 (in Verbindung mit Art.