42 Abs. 4 StGB Sachverhalt Mit Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 5. Januar 2006 wurde L.S. der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig erklärt und zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von insgesamt 16 Tagen; dies in Anwendung von Art. 187 Ziff. 1 aStGB, Art. 68 Ziff. 1 aStGB sowie Art. 69 aStGB. Gegen dieses Urteil erklärte der Angeklagte mit Schreiben vom 19. Januar 2006 die Appellation; diese bezog sich ausschliesslich auf die Strafzumessung.