Die Gläubigerliste umfasst 13 Namen, wovon laut Auszug aus dem Betreibungsregister drei Gläubiger bereits die Betreibung eingeleitet haben. Im Weiteren unterbreitet der Schuldner eine Vielzahl weiterer Belege, die seine aktuelle finanzielle Situation darstellen. In den beigebrachten Unterlagen des Schuldners findet das Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivil- und Strafrecht, hingegen keine Dokumente vor, die einen ernstlichen Versuch zur Schuldenbereinigung im Sinn von Art. 333 SchKG nachweisen. Das Rechtsinstitut der einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung ist in den Art. 333 - 336 SchKG im Rahmen des Nachlassverfahrens neu geschaffen worden.