1997, S. 57 f., wo Marken mit der Abkürzung "Digi" für "Digital" ["Digibau" bzw. "Digiplan"] als schwache Marken qualifiziert wurden). Wie verbreitet "systech" als Abkürzung für "Systemtechnik" ist, erhellen die vom Beklagten anlässlich der heutigen Hauptverhandlung zwar prozessual verspätet eingereichten aber mangels Opposition der Klägerin zuzulassenden Handelregisterauszüge und Homepage-Ausdrucke. Aus diesen geht hervor, dass alleine in der Schweiz neben der Klägerin sechs weitere Firmen den Begriff "systech" als Teil ihres Firmennamens verwenden und dass die Internet-Adressen "systech.de", "systech.li" wie auch "systech.com" in Gebrauch sind.