4. Die Klägerin ist nachweislich Inhaberin der am 23. August 1988 hinterlegten und am 06. Januar 1989 im schweizerischen Markenregister eingetragenen bzw. im SHAB publizierten Wortmarke "SYSTECH". Gemäss Eintrag geniesst die Marke den Schutzbereich der Warenklasse 9 und wird beansprucht für die Fabrikation von und den Handel mit elektronischen und elektrotechnischen Geräten, Systemen und Baugruppen, einschliesslich Hardware und Software, insbesondere für EDV. In tatsächlicher Hinsicht ist ferner nachgewiesen und unbestritten, dass der Beklagte zur Bezeichnung seiner Website-Adresse als Second Level Domain die Bezeichnung "systech" verwendet.