Allerdings erhellt aus den von der Klägerin eingereichten Handelsregisterauszügen, dass die Einzelfirma Systech J. S. im Oktober 2000 in die SYSTECH J. S. GmbH überführt und die Einzelfirma Systech J. S. in der Folge am 18. Dezember 2000 gelöscht wurde. Damit ist in tatsächlicher Hinsicht rechtsgenüglich nachgewiesen, dass die Einzelfirma Systech J. S. im Sinne von Art. 17 Abs. 4 MSchG an die SYSTECH J. S. GmbH übertragen wurde. Mit dem Vollzug der Übertragung der Einzelfirma an die Klägerin wurde auch die Marke "systech" ohne Weiteres auf die Klägerin übertragen.