17, S. 171). Gemäss aktuellem Eintrag im Schweizerischen Markenregister wird als Inhaberin der Marke "systech" nicht die Klägerin sondern die Einzelfirma Systech J. S. ausgewiesen. Eine den Formerfordernissen von Art. 17 Abs. 2 MSchG entsprechende Übertragung der Marke an die SYSTECH J. S. GmbH ist nicht nachgewiesen. Allerdings erhellt aus den von der Klägerin eingereichten Handelsregisterauszügen, dass die Einzelfirma Systech J. S. im Oktober 2000 in die SYSTECH J. S. GmbH überführt und die Einzelfirma Systech J. S. in der Folge am 18. Dezember 2000 gelöscht wurde.