Die Verwendung des Kennzeichens "systech" als Domain-Namen liege ausserhalb des markenmässig geschützten Bereichs der Markeneintragung der Klägerin. Der Beklagte verwende das Kennzeichen "systech" nicht für seine Waren oder Dienstleistungen sondern ausschliesslich in Form des Domaine-Namens als Bestandteil von Internet- und Email-Adressen. Des Weiteren seien bei Kollision eines Domain-Namens mit einer Marke die gegenseitigen Interessen abzuwägen.