Die Interessenabwägung ist nicht nur bei Konfrontationen zwischen gleichnamigen Personen, die sich auf einen identischen Familiennamen berufen, sondern auch bei frei wählbaren Phantasienamen vorzunehmen (Art. 6 MSchG; E. 5). Der Terminus "systech" ist eine auf der Hand liegende und in der Praxis auch verbreitet gebräuchliche Verkürzung des Begriffs "Systemtechnik". Insofern ist "systech" als Marke als eher schwach zu bezeichnen, verfügt sie doch - indem sie blosse Sachbegriffe kombiniert - über eine nur geringe originäre Unterscheidungskraft.