S. 1037), nicht verlangt werden. Die sexuellen Übergriffe des Angeklagten fanden während beinahe 5 Jahren und teilweise in grosser zeitlicher Intensität statt, wobei zu deren Beginn das Opfer nicht einmal 9 Jahre alt war. Er missbrauchte das Vertrauen des Opfers in ihn als Götti und Quasi-Stiefvater aufs Gröbste und setzte es psychisch mit einem Schweigegebot unter Druck. Mit teilweise grösseren Geschenken liess er ein Gefühl der Abhängigkeit entstehen. Indem er die Gegenwehr des Opfers mehrmals brach und sogar Geschlechtsverkehr mit ihm erzwang, erzeugte er beim Opfer ein Gefühl enormer Ohnmacht und künftiger Angstzustände.