Strafrecht Sachverhalt Mit Urteil des Strafgerichts des Kantons Basel-Landschaft vom 07.01.2005 wurde der Angeklagte der mehrfachen, teilweise versuchten Vergewaltigung, der mehrfachen, teilweise versuchten sexuellen Nötigung, der mehrfachen, teilweise versuchten sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie des mehrfachen Zugänglichmachens von pornographischen Erzeugnissen an eine Person unter 16 Jahren schuldig erklärt und zu einer Zuchthausstrafe von 6 Jahren verurteilt. Die Schadenersatz- und Genugtuungsforderung des Opfers wurde dem Grundsatz nach gutgeheissen und im Übrigen auf den Zivilweg verwiesen. Erwägungen 4. Zivilforderung 4.1