Mit Urteil des Strafgerichts vom 18. November 2004 wurde K.B. unter anderem des Menschenhandels schuldig erklärt. Das Strafgericht erachtete den Sachverhalt gemäss Anklageschrift erstellt, wonach der Angeklagte und ein Kollege in der Zeit von Ende August bis September 2000 mehrere Frauen bei Vermittlern in Ungarn angeworben hätten, um sie in der Schweiz der Prostitution zuzuführen und sie für sich - unter erheblicher Beeinträchtigung ihrer Handlungsfreiheit - arbeiten zu lassen. Die Frauen stammten aus schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen und hätten sich in der Schweiz bessere Verdienstmöglichkeiten erhofft.