Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 20. Dezember 2005 (100 05 406) Menschenhandel Ob die betroffenen Prostituierten selbstbestimmt gehandelt haben, muss an Hand der konkreten Umstände beurteilt werden. Dabei darf nicht bloss auf ihr faktisches "Einverständnis" abgestellt werden. sondern es ist zu prüfen, ob die Willensäusserung dem tatsächlichen Willen entsprach (Art. 196 StGB; E. 6). 11 Strafrecht Sachverhalt Mit Urteil des Strafgerichts vom 18. November 2004 wurde K.B. unter anderem des Menschenhandels schuldig erklärt.