(…) Erwägungen 1. (…) 2.1 -2.3 (…) 3.1 Das Bundesgericht hat bisher nicht klar entschieden, ob sich die Verpflichtung zur Leistung von Prozesskostenvorschüssen aus der Beistands- oder aus der Unterhaltspflicht ergibt (Heinz Hausheer/Ruth Reusser/Thomas Geiser, Kommentar zum Eherecht, Band I, Bern 1988, N 38 zu Art. 159 ZGB; mit Hinweisen). Nach einem Teil der Lehre erscheinen die entsprechenden Kosten ohne Weiteres als Unterhalt, wenn der Rechtsstreit den gemeinsamen ehelichen Bereich betrifft.