2 Zivilrecht Sachverhalt Im Rahmen des zwischen den Ehegatten E.-B. hängigen Eheschutzverfahrens verfügte das Bezirksgerichtspräsidium Arlesheim in seiner Verfügung vom 18. April 2005 unter anderem Folgendes: „(…) 3. Die Gerichtsgebühr von CHF 600.-- zuzüglich Auslagen von CHF 100.-- und die Kosten der Kindsvertretung von CHF 906.-- inklusive Auslagen und CHF 64.-- MWSt. werden den Ehegatten je zur Hälfte auferlegt. Die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen. Der Ehemann wird verpflichtet, einen Teil des Honorars der Rechtsvertreterin der Ehefrau zu tragen und der Ehefrau entsprechend den Betrag von CHF 5'837.-- an ihre ausserordentlichen Kosten zu bezahlen.