Im Weiteren kann - wie die Vorinstanz zum entsprechenden Problem bereits ausführte (Urteil vom 1. Dezember 2005, Ziff. 5) - dahingestellt bleiben, wie lange die Vermieterin nach Auszug der Mieterin die Büroräumlichkeiten hätte renovieren dürfen. Auf jeden Fall ist davon auszugehen, dass eine Renovationszeit von nunmehr fast 20 Monaten nicht den Vorstellungen entspricht, welche die Parteien anlässlich des Abschlusses des Vergleichs vom 29. April 2003 gehabt haben.