Des Weiteren erklärte sie zunächst an der kantonsgerichtlichen Verhandlung, dass bereits im Mai 2004 der Buchhalter in die Liegenschaft, jedoch zuerst ins Erdgeschoss (welches aber nicht zum vorliegenden Mietobjekt gehört) und anschliessend im Juni 2004 nach oben gezogen sei. Erst danach korrigierte sie sich und sagte aus, dass sie den Buchhalter und eine Sekretärin im Juni 2005 - und zwar auf Aufforderung ihres Rechtsvertreters hin - am betreffenden Standort platzierte. Damit verwickelte sich die Vermieterin in Widersprüche, weshalb ihre Aussagen teilweise wenig glaubwürdig erscheinen.