In diesem Zusammenhang ist auf verschiedene Aussagen der Vermieterin hinzuweisen, wie z. B. jene anlässlich der vorinstanzlichen Verhandlung vom 1. Dezember 2005, an der die Vermieterin noch aussagte, dass sie 300 Ordner und Möbel gezügelt habe, man aber noch nicht eingezogen sei. Des Weiteren erklärte sie zunächst an der kantonsgerichtlichen Verhandlung, dass bereits im Mai 2004 der Buchhalter in die Liegenschaft, jedoch zuerst ins Erdgeschoss (welches aber nicht zum vorliegenden Mietobjekt gehört) und anschliessend im Juni 2004 nach oben gezogen sei.