Auf jeden Fall erfüllte die Vermieterin die Vereinbarung auch nicht dadurch, dass sie, wie sie zwar mehrmals an der kantonsgerichtlichen Verhandlung betont, aber wiederum nicht bewiesen hat, 500 Bundesordner und allenfalls anderes Büromaterial in das Mietobjekt brachte. In diesem Zusammenhang ist auf verschiedene Aussagen der Vermieterin hinzuweisen, wie z. B. jene anlässlich der vorinstanzlichen Verhandlung vom 1. Dezember 2005, an der die Vermieterin noch aussagte, dass sie 300 Ordner und Möbel gezügelt habe, man aber noch nicht eingezogen sei.