Ebenfalls kann, wie bereits ausgeführt (E. 2), ihre diesbezügliche Noveneingabe nicht berücksichtigt werden. Selbst wenn die entsprechenden Beweise jedoch erbracht worden wären, ist klar, dass die zwischen den Parteien vereinbarte und oben bereits erwähnte (E. 3.2) Nutzung des Mietobjekts durch die blosse Renovation der Räumlichkeiten noch nicht stattfand. Vielmehr konnte die Mieterin beim Abschluss des Vergleichs davon ausgehen, dass eine Nutzung im angekündigten Umfang erfolgen würde, d. h. die Vermieterin künftig die Geschäfte der zusammengelegten Unternehmen vom entsprechenden Standort aus führen würde.