Die Mieterin ihrerseits bestreitet, dass die Renovationsarbeiten sogleich an Hand genommen und rasch vorangetrieben worden seien. Vielmehr sei aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbar, wie die Renovation einer Bürofläche von rund 250 m 2 , welche nicht mehr als ordentlich abgenutzt gewesen sei, eine derart lange Zeit beanspruchen könne. 3.4.1 Die von der Vermieterin behauptete Durchführung der Renovationsarbeiten wurde im Verfahren vor dem Bezirksgericht Arlesheim nicht bewiesen. Ebenfalls kann, wie bereits ausgeführt (E. 2), ihre diesbezügliche Noveneingabe nicht berücksichtigt werden.