1359 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht sagte der Angeklagte im Wesentlichen aus, B. Z. habe ihm bei der Bewässerung geholfen und Tipps hinsichtlich des Düngers gegeben, wofür er das Studio habe gratis mieten können und eventuell noch etwas Bargeld bekommen habe; B. Z. habe aber weder mit der Planung noch mit dem Absatz der Drogen zu tun gehabt, dafür sei er (W.) ganz alleine verantwortlich.