Demgegenüber geht die nach wie vor herrschende Lehre (vgl. statt vieler Günter Stratenwerth/Guido Jenny, Schweizerisches Strafrecht, Besonderer Teil I, 6. Auflage, Bern 2003, § 13 N 99 ff., mit zahlreichen Hinweisen; Stefan Trechsel, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Kurzkommentar, 2. Auflage, Zürich 1997, N 16 f. zu Art. 139 StGB, mit zahlreichen Hinweisen) zusammen mit der Praxis davon aus, dass bereits zwei Mitglieder für eine Bande ausreichend sind.