Nach ihrer Ansicht könne man zwar Mitglied einer Bande, nicht aber Mitglied eines Duos bzw. eines Paares sein. Auch die Etymologie des Ausdrucks lasse keine anderen Schlüsse zu, so komme das Wort „Bande" vom französischen „bande" (Truppe, Schar) (vgl. dazu Marcel Alexander Niggli/Christof Riedo, in: Basler Kommentar, Strafgesetzbuch II, Basel 2003, N 117 zu Art. 139 StGB, mit zahlreichen Hinweisen). Demgegenüber geht die nach wie vor herrschende Lehre (vgl. statt vieler Günter Stratenwerth/Guido Jenny, Schweizerisches Strafrecht, Besonderer Teil I, 6. Auflage, Bern 2003, § 13 N 99 ff., mit zahlreichen Hinweisen;