Die Staatsanwaltschaft erklärte mit Datum vom 13. September 2005 die Anschlussappellation, welche sie mit Eingabe vom 30. Januar 2006 wieder zurück zog. Ebenfalls mit Datum vom 30. Januar 2006 beantragte sie zudem in ihrer Appellationsantwort die Abweisung der Appellation des Angeklagten und die Bestätigung des angefochtenen Urteils. Erwägungen 1. ( … ) 2. ( … ) 3. ( … ) 3.1 Nach einem Teil der Lehre muss es sich bei einer Bande um einen Zusammenschluss von mindestens drei Personen handeln. Nach ihrer Ansicht könne man zwar Mitglied einer Bande, nicht aber Mitglied eines Duos bzw. eines Paares sein.