Bandenmässigkeit Sachverhalt Mit Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 26. August 2005 wurde G. W. der mehrfachen qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt und zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt, unter Anrechnung der vom 31. Mai 2002 bis zum 12. Juli 2002 ausgestandenen Untersuchungshaft von 42 Tagen; dies in Anwendung von Art. 19 Ziff. 1 in Verbindung mit Ziff. 2 lit. a, b und c BetmG, Art. 68 Ziff. 1 StGB sowie Art. 69 StGB. Der Anklage wegen Konsums von Betäubungsmitteln gemäss Ziff.