Abgesehen davon kann eine Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte aber auch in weiteren Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen etc. und in deren Folgen liegen sowie in anderen Umständen, die mit der Untersuchung kausal verknüpft sind. Zu denken ist etwa an die Behandlung des Falles in den Massenmedien oder an andere schwere Beeinträchtigungen des persönlichen, beruflichen oder politischen Ansehens (Niklaus Schmid, a.a.O, § 43 Rz 18).