Für ein starkes Abhängigkeitsverhältnis spricht ferner die Tatsache, dass das Opfer gemäss eigenen Angaben von der Mutter weg wollte, weshalb es wahrscheinlich auch einen engeren Kontakt zum Appellanten suchte. Belastend war für das Mädchen sicherlich auch die Tatsache, dass sich auch ihre eigene Mutter in den Appellanten verliebt hatte. All diese Umstände sprechen für ein starkes Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Opfer und dem Appellanten. Ausserdem ist davon auszugehen, dass der Appellant Kenntnis von diesem starken Abhängigkeitsverhältnis hatte, zumal er ja sowohl das Alter als auch die problematischen sozialen und familiären Verhältnisse des Mädchens kannte.