Ausserdem wusste er von seiner Mutter, welche regelmässig Kontakt zur Mutter des Opfers pflegte, von den desolaten sozialen Verhältnissen der Familie sowie von der Alkoholabhängigkeit der Eltern. So sagt er doch auch selber aus, dass er und seine Mutter vermutet hätten, dass die Mutter des Opfers Alkoholprobleme habe, weshalb er später auch die Mutter des Opfers zur Behandlung gebeten habe (Prot. KG S. 3). Für ein starkes Abhängigkeitsverhältnis spricht ferner die Tatsache, dass das Opfer gemäss eigenen Angaben von der Mutter weg wollte, weshalb es wahrscheinlich auch einen engeren Kontakt zum Appellanten suchte.