Was die Persönlichkeit des Opfers anbelangt, so sind sicherlich die prekären familiären Verhältnisse sowie die erzieherischen Defizite und die dem Opfer attestierte Distanzlosigkeit zu berücksichtigen. Der Appellant hat diese sozialen und emotionalen Mängel des Opfers, insbesondere den Mangel an Liebe und Zuneigung, spätestens im Verlauf der kinesiologischen Behandlung erkannt und diese Feststellung im Übrigen auch auf dem Patientenblatt notiert (vgl. act. 72: "Mangel an Liebe"). Ausserdem wusste er von seiner Mutter, welche regelmässig Kontakt zur Mutter des Opfers pflegte, von den desolaten sozialen Verhältnissen der Familie sowie von der Alkoholabhängigkeit der Eltern.