Der medizinische Experte, Dr. med. F. F., Oberarzt bei den Universitären Psychiatrischen Kliniken in Basel, hat diesbezüglich in seinem forensischpsychiatrischen Gutachten vom 19. Juni 2009 (act. 62.1 ff.) festgehalten, dass seiner Ansicht nach eine Psychotherapie im Rahmen einer ambulanten Massnahme prinzipiell zweckmässig und sinnvoll wäre; allerdings seien deren Erfolgsaussichten psychiatrischerseits als so gering einzustufen, dass die Anordnung einer Massnahme gemäss Art. 63 StGB nicht zu empfehlen sei.