Ausgehend von der grundsätzlich zutreffenden Strafzumessung der Vorinstanz und unter Berücksichtigung des Wegfalls des Vorwurfs der versuchten Brandstiftung sowie einer Strafminderung beim Vorwurf der versuchten Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, erachtet das Kantonsgericht eine Reduktion des Strafmasses gegenüber dem erstinstanzlichen Urteil von insgesamt einem Drittel als angemessen, was schlussendlich zu einem Strafmass von 16 Monaten Freiheitsstrafe führt. Die Verhängung einer Geldanstelle einer Freiheitsstrafe, wie dies der Angeklagte fordert, steht für das Kantonsgericht angesichts der zu beurteilenden Delikte sowie des schweren Verschuldens des Angeklagten ausser Frage;