Dieser hat mit seinen Taten die Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaates angegriffen und aus egoistischen Gründen und in rücksichtsloser Weise zahlreiche Personen, welche ihm überdies teilweise völlig fremd waren, nachhaltig in Angst und Schrecken versetzt. Darüber hinaus hat er mit einem eigentlichen Lügengebäude skrupellos versucht, den Polizeibeamten B. B. in dessen beruflichen und persönlichen Ansehen zu schädigen.