Im Ergebnis erachtet das Kantonsgericht trotz der vorstehenden Abweichungen zum angefochtenen Urteil in Würdigung aller (im vorliegenden wie auch im angefochtenen Urteil geschilderten) persönlichen und tatbezogenen Umstände das Verschulden des Angeklagten ebenfalls als schwer. Dieser hat mit seinen Taten die Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaates angegriffen und aus egoistischen Gründen und in rücksichtsloser Weise zahlreiche Personen, welche ihm überdies teilweise völlig fremd waren, nachhaltig in Angst und Schrecken versetzt.