Zum einen ist das Vorhandensein eines solchen Spezialwissens beim Angeklagten trotz seines Berufs als Chemielaborant und seiner Erfahrung aus der Landwirtschaft spekulativ. Wesentlich ist aber, dass der Angeklagte - indem er gemäss seinen Aussagen vom 8. März 2006 zuerst längere Zeit nach der Liegenschaft suchen musste - die örtlichen Begebenheiten gar nicht kannte und demnach im Vorfeld auch nicht wusste, welcher Bauart die fraglichen Garagentore waren. Hinzu kommt, dass es zur Tatzeit dunkel und die Garagentore gestrichen bzw. lackiert waren, was es dem Angeklagten verunmöglicht haben dürfte, zum Tatzeitpunkt die Holzart zu erkennen.