Zur verwendeten Menge seien im Bericht gar keine Äusserungen gemacht worden, womit die Schlussfolgerungen des Gerichts diesem auch nicht widersprechen könnten. Anhand der Photos sei zudem ersichtlich, dass in den Rillen Spuren der Brandzehrung zu finden seien, weshalb auch die Schlussfolgerung des Strafgerichts, wonach sich das Benzin in den Rillen gesammelt habe, absolut logisch sei, auch wenn dies nicht explizit im Bericht der Kriminaltechnik ausgeführt werde.