Laut dem Bericht der Kriminaltechnik habe die Verwendung von Brandbeschleuniger zwar nicht sicher nachgewiesen werden können, es sei aber festgehalten worden, dass die geringen Brandspuren an den Toren im Widerspruch zu den massiven Russniederschlägen stünden, was auf eine grosse Flammenbildung hinweise und somit für die Verwendung von Brandbeschleuniger spreche. Zur verwendeten Menge seien im Bericht gar keine Äusserungen gemacht worden, womit die Schlussfolgerungen des Gerichts diesem auch nicht widersprechen könnten.