Eventualiter wurden folgende Rechtsbegehren gestellt: Es sei das Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 18. August 2010 aufzuheben (Ziff. 1) und es sei der Appellant wegen Sachbeschädigung, wegen mehrfacher versuchter Gewalt und Drohung gegen Beamte und wegen falscher Anschuldigung schuldig zu sprechen (Ziff. 2). Hierfür sei der Appellant mit einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu jeweils CHF 30.-- zu bestrafen, unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges, bei einer Probezeit von zwei Jahren und unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft. Ausserdem sei dem Appellanten die Weisung zu erteilen, sich in eine psychotherapeutische Behandlung zu begeben (Ziff.