Gegen das Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 18. August 2010 erklärte der Angeklagte mit Eingabe vom 27. August 2010 die Appellation, wobei er in seiner Appellationsbegründung vom 9. März 2011 die folgenden Anträge stellte: Es sei das Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 18. August 2010 aufzuheben (Ziff. 1) und es sei der Appellant von Schuld und Strafe freizusprechen (Ziff. 2).