Versuchte Brandstiftung Sachverhalt Mit Urteil vom 18. August 2010 erklärte das Strafgericht Basel-Landschaft A. A. der versuchten Brandstiftung, der falschen Anschuldigung sowie der mehrfachen versuchten Gewalt und Drohung gegen Beamte schuldig und verurteilt ihn zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von zwei Jahren, bei einer Probezeit von vier Jahren und unter Anrechnung der vom 7. bis zum 9. März 2006 ausgestandenen Untersuchungshaft von insgesamt drei Tagen; dies in Anwendung von Art. 221 Abs. 1 StGB (in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 StGB), Art. 285 Ziff. 1 StGB (in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 und Abs. 2 StGB), Art. 303 Ziff. 1 al. 1 StGB, Art. 19 Abs. 2 StGB, Art.