Dass die Parteien Differenzen haben, wird auch von Seiten des Ehemannes weder vor der Vorinstanz noch vor Kantonsgericht bestritten. Im Rahmen der heutigen Parteibefragung führt er u.a. aus, die vielen kleinen Probleme würden zu grösseren Problemen führen. Von der massiven Spannung zwischen den Ehegatten zeugt schliesslich auch die Tatsache, dass die Tochter B. neuerdings wieder in die Hosen macht, wenn sie mit beiden Eltern zusammen lebt (vgl. insgesamt Protokoll der Audienz vom 13. Juli 2010, S. 5; Protokoll des Kantonsgerichts, S. 4-7).