Nachdem auch die weiteren formellen Voraussetzungen eingehalten wurden, die Appellation insbesondere frist- und formgerecht erfolgte, wird auf die Appellation der Ehefrau vom 16. Juli 2010 eingetreten. 2. Es stellt sich damit die Frage, ob die Voraussetzungen für die Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes gemäss Art. 175 ZGB zu bejahen sind. 2.1 -2.3 ( … ) 2.4 Gemäss Art. 175 ZGB ist ein Ehegatte berechtigt, den gemeinsamen Haushalt für solange aufzuheben, als seine Persönlichkeit, seine wirtschaftliche Sicherheit oder das Wohl der Familie durch das Zusammenleben ernstlich gefährdet ist.