Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 14. September 2010 (100 10 984) Zulässigkeit der Appellation; Voraussetzungen eines Endurteils (§ 217 ZPO, E. 1.3 und 1.4). Voraussetzungen für die Aufhebung des gemeinsamen Haushalts. Das Getrenntleben ist zu bewilligen, wenn ein gefestigter und klarer Trennungswille eines Ehegatten vorliegt (Art. 175 ZGB, E. 2.4 und 2.5). Zivilgesetzbuch Eheschutz: Zulässigkeit der Appellation / Voraussetzungen für die Bewilligung des Getrenntlebens Sachverhalt Im Rahmen des Eheschutzverfahrens zwischen den Parteien verfügte der Präsident des Bezirksgerichts X. am 13. Juli 2010: "Das Verfahren wird ausgestellt.