Sie schildert zwar die Symptome, es fehlt aber an einer fachlich fundierten Diagnose. Das Arztzeugnis von Dr. G. verweist dabei äusserst lapidar auf eine "Krankheit mit starken Chronifizierungstendenzen". Nebst der Diagnose fehlt es zudem an einer Prognose bezüglich der Entwicklung der Arbeitsfähigkeit der Appellantin. Dr. G. schreibt die Appellantin auf "unbestimmte Zeit" im Umfang von 60% krank. Diese Einschätzung widerspricht nicht nur dem Austrittsbericht der Klinik X., wonach bis zum 12. April 2009 eine Arbeitsunfähigkeit im Umfang von 100% bestehe, danach aber ein Wiedereinstieg in die bisherige Berufstätigkeit bei einer Arbeitsfähigkeit von 20-40% als gegeben scheine;