Anlässlich der heutigen Hauptverhandlung stellt sich sodann heraus, dass die Appellantin - entgegen ihren Ausführungen in der Appellationsbegründung - doch noch Einsicht in den Bericht des Vertrauensarztes der IV, Dr. W., nehmen konnte. Gemäss Aussagen der Appellantin führt Dr. W. ihre Probleme am Arbeitsplatz auf das Verliebtsein in ihren Chef zurück. Im Rahmen des kantonsgerichtlichen Verfahrens bringt die Appellantin schliesslich vor, dass sie auf einem Auge blind sei bzw. das andere Auge habe operiert werden müssen. Die Operation sei aber nur teilweise gelungen. Sie sehe seither Doppelbilder.