Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 30. November 2010 (100 10 741) Bei einer lebensprägenden Ehe vermögen unter dem Aspekt der nachehelichen Solidarität auch nicht ehebedingte Kriterien eine Unterhaltspflicht zu begründen. Berücksichtigung des Gesundheitszustands des unterhaltsansprechenden Ehegatten. Behauptungs- und Beweislast im Bereich des nachehelichen Unterhaltsrechts (Art. 125 ZGB, Art. 8 ZGB, E. 3.5 und 3.6) Hinzurechnung von Errungenschaftswerten bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung (Art. 208 ZGB, E. 4.5) Zivilgesetzbuch Nachehelicher Unterhalt und güterrechtliche Auseinandersetzung Erwägungen 1. -3.4 ( … ) 3.5.1 Gemäss Art.