Dass C. für die Ausschalungsarbeiten qualifiziert war, folgt im Übrigen aus den Ausführungen von E. Dieser sagte aus, dass der Angeklagte C., R. und den Appellanten mit Ausschalungsarbeiten beauftragt habe. Wenn er nicht an den Vorbereitungsarbeiten für eine andere Etappe gewesen wäre, hätte er auch beim Ausschalen geholfen. Ihre Gruppe - somit auch C. - sei ein eingespieltes Team, in dem jeder alles mache. Jeder wisse was er zu tun habe und die Arbeiten seien Routine (act.